Die Republik San Marino wurde mit Dekret vom 12.2.2014 des italienischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen von der „schwarzen Liste“ der Staaten, die als Steueroasen zu betrachten sind, gestrichen.

Bis zur Umsetzung der notwendigen Aktualisierungen der Liste der Steueroasen, welche einst durch das Dekret des Finanzministeriums vom 4. Mai 1999 festgelegt und im Offiziellen Amtsblatt Nr. 107, 10. Mai 1999 veröffentlicht wurde, ergeht gemäß Dekret Nr. 917 Art.2, Ziffer 2/2 (1986) des Finanz- und Wirtschaftsministeriums, und Änderung durch Gesetz Nr. 244 Art.1, Ziffer 83.a (2007),
folgender Beschluss:
Artikel. 1
Änderung der Liste der Staaten und Gebiete, die Steuerbevorteilungen gewähren (Steueroasen):
1. bezüglich Artikel 1 des Dekrets des Finanzministers vom 4.Mai 1999, veröffentlicht im Offiziellen Amtsblatt Nr. 107 vom 10.Mai 1999, wird der folgende Staat von der vorgenannten Liste gestrichen:
"San Marino“ (Repubblica San Marino).
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Italienischen Republik veröffentlicht.
Rom, 12. Februar 2014
Der Minister: Saccomanni